Stadtratsfraktion

Stadtrat – Medizinisches Versorgungszentrum; Gebühren; Cybersicherheit

Anfrage der UWG Bergneustadt zu den entstandenen Kosten für den Talpark

Liebe Bürger und liebe Freunde,

nachfolgend ein Bericht zur Stadtratssitzung:

Bürgermeister Matthias Thul (CDU) teilt mit, dass das Stadtratsmitglied Sebastian Besting (CDU) nicht mehr im Stadtrat bleiben dürfe, da Sebastian Besting (CDU) eine neue Stelle im Fachbereich 1 der Stadtverwaltung Bergneustadt antritt.

Zu Beginn der Sitzung gibt es eine Änderung der Tagesordnung. Der Antrag der SPD bzgl. Tempo 30 in Alten Othe wird von Punkt11 auf Punkt 1 vorgezogen, da aus Alten Othe viele Bürger anwesend sind.
Jens-Holger Pütz, Fraktionsvorsitzender UWG Bergneustadt, findet es klasse, dass so viele Bürger aus Alten Othe zum Stadtrat gekommen sind und beantragt unter dem Gesichtspunkt der Bürgernähe und Bürgerbeteiligung eine Sitzungsunterbrechung, um Bürger des Ortsteils Alten Othe zu Wort kommen zu lassen. Der Rat stimmt dem, bei einer Gegenstimme von Heike Schmidt (CDU), zu. Jens-Holger Pütz wendet sich an die Bürger und fragt, wie die Idee mit der Tempo 30 – Zone zustande kam, ob eine große Mehrheit dafür war und sagt, dass der UWG Bergneustadt zwei Stimmen von Bürgern aus Alten Othe vorliegen, die dies ablehnen. Da bei der UWG Bergneustadt der Bürger an erster Stelle steht, möchte er sich gerne ein Gesamtbild machen. Die Bürger teilen mit, dass die Liederdienste/Paketdienste, die mehrmals am Tag anliefern, mit stark überhöhtem Tempo durch Alten Othe fahren. Auch zeigen sie sich überrascht, dass zwei Bürger dagegen waren, denn sie haben diesen Wunsch einstimmig getroffen.

Es wird einstimmig beschlossen, eine Tempo 30 – Zone für Alten Othe zu beantragen.

Vertretung in Organen von Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Stadt Bergneustadt beteiligt ist (§ 113 GO NRW) – Nachfolgeregelungen für den ausgeschiedenen Kämmerer Bernd Knabe und den ausgeschiedenen Leiter der Stadtkasse Gerd Dresbach.

Verbandsversammlung ASTO:
Janina Hortmann (ordentliches Mitglied)
Matthias Klanert (stellvertr. Mitglied)
Verbandsversammlung Aggerverband:
Janina Hortmann (ordentliches Mitglied)
Gesellschaftsversammlung AggerEnergie GmbH:

Der Beschluß erfolgt einstimmig.

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Wasserwerks, Gewinnverwendungsbeschluss und Entlastung des Betriebsausschusses.
1. Der vom Betriebsleiter aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft WTL Weber Thönes Linden GmbH, Reichshof, geprüfte Jahresabschluss des Wasserwerks zum 31.12.2023 sowie der zugehörige Lagebericht werden gemäß $ 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

2. Das Wirtschaftsjahr 2023 des Wasserwerks Bergneustadt schließt mit einem Jahresgewinn von 114.951,06 EUR ab. Der Jahresgewinn wird in dieser Höhe an den Haushalt der Stadt Bergneustadt abgeführt.
Jens-Holger Pütz, Fraktionsvorsitzender UWG Bergneustadt, schlägt vor, den Gewinn in Höhe von 114.951,06 EUR in die Rücklage zu stecken um dadurch für die Bürger die Wassergebühren zu senken. Die anderen Fraktionen wollen dies nicht. Bei 23 Ja-Stimmen (CDU, FDP, SPD, Grüne, FWGB), 3 Nein-Stimmen (UWG Bergneustadt) und 2 Enthaltungen aus den Reihen der SPD wird der Gewinn an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Dem Betriebsausschuss wird gemäß $ 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung die Entlastung erteilt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Wasserversorgung im Wirtschaftsjahr 2025, 21. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung und Satzung über den Kostenersatz zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bergneustadt vom 12.12.2001
Abstimmungsergebnis:
Variante 1 – 13 Stimmen von UWG, CDU und Bürgermeister
Variante 2 – 18 Stimmen von SPD, FDP, Grüne, FWGB und Hans Helmut Mertens

Fünfter Nachtrag zur Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Bergneustadt vom 27.06.2006

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Straßenreinigung, hier Gebührenbedarfsrechnung 2025 – 19. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigungsgebühren vom 20.09.2007 (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Jens-Holger Pütz (UWG Bergneustadt) fragt die Verwaltung, warum die Gebühren für den Winterdienst leicht ansteigen. Laut Frau Hortmann Auf Grund negativer Rücklagen aus den zurückliegenden Jahren muss die Stadtverwaltung die Gebühren für den Winterdienst anheben. Die Gebühren für den Kehrdienst bleiben wie gehabt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Abwasserbeseitigungschlammsatzung der Stadt Bergneustadt vom 10.12.1999

Schmutzwasser-Vollanschlussgebühr 4,44 EUR/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,95 EUR/m² anrechenbarer abflusswirksamer Fläche

Der Beschluss wird bei einer Gegenstimme mit Mehrheit beschlossen.

Der 27. Nachtrag wird einstimmig beschlossen.

Bestattungswesen, hier Gebührenbedarfsberechnung 2025

Die Gebühren im Bereich Bestattungswesen erhöhen sich um gut 10%.
Der Stadtrat stimmt der Gebührenbedarfsrechnung bei einer Enthaltung aus Reihen der FDP und bei drei Gegenstimmen der UWG Bergneustadt mit großer Mehrheit zu.

Erster Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge, zugewanderte Personen und Obdachlos der Stadt Bergneustadt.
Die Kosten sind gestiegen. Der Stadtrat stimmt dem Punkt bei drei Gegenstimmen der UWG Bergneustadt zu.

Wiedenester Meile

Der Stadtrat stimmt dem verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Wiedenester Meile einstimmig zu.

Der CDU-Antrag bezüglich der Aufstellung von Trinkwasserspendern wird einstimmig in den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

SPD-Antrag bzgl. der Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Bergneustadt:
Durch die Bereitschaft des Oberbergischen Kreises und des Klinikums Oberberg in Zusammenarbeit mit der Stadt ein MVZ zu realisieren ist eine Möglichkeit entstanden, dieses wichtige Projekt schnell umzusetzen. Im Sozialausschuss vom 5. September wurden Vorträge dazu gehalten. Die hausärztliche und medizinische Versorgung der Bürger muss langfristig gesichert werden. Daher hatte der Stadtrat vor gut zwei Jahren einen Arbeitskreis „Ärztehaus“ eingerichtet, an dem alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen mitgewirkt haben. Dieser hatte festgestellt, dass die ärztliche Versorgung für die Bürger sehr angespannt sei und sich in den nächsten Jahren weiter zuspitzen wird. Durch die Bereitschaft des OBK und des Klinikums Oberberg, sich mittels der „MVZ Oberberg GmbH“ in unserer Stadt zu engagieren, hat sich dem Stadtrat die Möglichkeit dargestellt, ein MVZ zügig und in zentraler Lage zu verwirklichen. Die Stadt Bergneustadt und die Mitglieder des Sozialausschuss werden das „Projekt MVZ“ begleiten. Da alle Parteien an diesem Thema mitgewirkt haben, wäre es aus Sicht der UWG Bergneustadt richtiger gewesen, diesen Antrag gemeinsam zu stellen.

Nach dem Sozialausschuss stimmt auch der Stadtrat diesem wichtigen Punkt einstimmig zu.

Aktuelle Flüchtlingszahlen:

Anzahl insgesamt 398, davon 286 aus der Ukraine. Bei den 112 anderen Flüchtlingen sind am häufigsten Menschen aus Afghamistan, Irak, Türkei, Iran, Syrien und Nigeria vertreten. Von diesen 112 sind 24 im Asylklageverfahren, 16 haben eine Duldung mit Ausreisepflicht und 72 haben eine Aufenthaltserlaubnis. Von den 112 Personen gehen 3 Personen einem sozialversicherungspflichtigen Job oder Minijob nach.

Anfragen

SPD Bergneustadt stellt eine Anfrage zu dem Thema Cybersicherheit in der Stadtverwaltung. Frau Hortmann (Stadtverwaltung) beantwortet die Fragen und meint unter anderem, dass der Dienstleister der Stadt, Regio IT, einen guten Job und regelmäßige Schwachstellenscans macht. Sven Oliver Rüsche, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der UWG Bergneustadt, widerspricht dem. Er hat als selbständiger IT-Experte einen ausführlichen Bericht zur Datensicherheit der Stadtverwaltung erstellt und übergibt diesen an den Bürgermeister und bietet seine Hilfe an. Der Bürgermeister bedankt sich herzlichst.

UWG Bergneustadt stellt eine Anfrage zu den entstandenen Kosten in der Talstraße/im Talpark. Der Bürgermeister beantwortet diese Anfrage auf Grund der aktuell vorliegenden Zahlen, die endgültige Abrechnung ist noch nicht erstellt, wie folgt:
zu 1 „Kosten neuer Spielplatz“ 373.314,00 EUR (nur Geräte)
zu 2 „Kosten der beiden Treppen zur Altstadt“ 314.385,10 EUR
zu 3 „Kosten Parkplatz“ 223.417,81 EUR
zu 4 „die übrigen arbeiten Talpark“ 888.818,88 EUR (nur Park)
zu 5 „Neue Wegegestaltung“ 112.684,60 EUR
zu 6 „Gesamtkosten Projekt Talpark“ 1.918.378,09 EUR
zu 7 „gesamte Förderzuwendungen Projekt Talpark“ 1.355.968,22 EUR

Das unsinnige entfernen der alten Hecke und die Neupflanzung an gleicher Stelle hat knapp 6.000 EUR gekostet. Wenn man sich die Gesamtkosten von 1.918.378 EUR anschaut und davon die Förderzuwendungen in Höhe von 1.355.968 EUR abzieht, dann bleibt ein hoher Betrag von 562.410 EUR übrig, der auf die Stadtkasse zurückfällt, d.h., den letztendlich die Bürger zukünftig über höhere Steuern zahlen müssen.

Euer Lokalpatriot
Jens-Holger Pütz

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