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CDU beantragt muslimisches Gräberfeld und begründet dies mit einem wichtigen Beitrag zur Integration!!!

UWG Bergneustadt: Heißt Integration nicht, dass man sich den Regeln und Gepflogenheiten des Landes anpasst, in dem man wohnt???

Liebe Bürger und liebe Freunde,

hier ist Teil 2 des Berichts zur Stadtratssitzung:

Änderung des Flächennutzungsplans – Parallelverfahren zum BP 68 GE Dreiort: Abwägung der Anregungen und/oder Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss. Die Abstimmung zum Gesamtbeschluss erfolgt einstimmig.

Bebauungsplan Nr. 68 – GE Dreiort, hier: Abwägung der Anregungen und/oder Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie die abschließende Abwägungsentscheidung zu allen Stellungnahmen aus allen Verfahrensschritten und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Die Abstimmung zum Gesamtbeschluss erfolgt einstimmig.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und Entlastung des Bürgermeisters. Die Abstimmung erfolgt ohne Gegenstimme.

Die CDU beantragt ein muslimisches Gräberfeld auf unserem Bergneustädter Hauptfriedhof. Bürgermeister Thul (CDU) und Heike Schmid (CDU) schlagen vor, dass der CDU-Antrag in zwei Anträge aufgeteilt werden. Zum einen soll der Grundsatzbeschluss, dass ein muslimisches Gräberfeld notwendig ist und angelegt wird, sofort beschlossen werden und zum anderen soll in der AG Gebühren über die Modalitäten gesprochen werden. Die CDU hält dieses muslimische Gräberfeld für einen wichtigen Beitrag zur Integration. Heißt Integration nicht, dass man sich den Regeln und Gepflogenheiten des Landes anpasst, in dem man lebt?

Unser UWG-Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz übt scharfe Kritik an der Aufteilung des Beschlusses und ist der Meinung, dass das der falsche Weg ist. Wie kann man beschließen, dass ein muslimisches Gräberfeld angelegt wird, wenn folgende Sachverhalte noch nicht erörtert wurden:

a.) die Leichen müssen gen Mekka ausgerichtet werden
b.)die Leichen werden nur in einem Leichentuch beerdigt
c.) es muss ein Bodengutachten erstellt werden – Wer bezahlt das???
d.) Wie ist die Bodenbeschaffenheit? – Je mehr Feuchtigkeit desto höher die Gefahr von Wachsleichen
e.) Wie steht es um den Grundwasserschutz
f.) Nutzungszeit: Wie lange muss ein muslimisches Grab bestehen bleiben? – Gräber dürfen im Islam nur einmal belegt werden und unterliegen dem ewigen Ruherecht.
g.)Das Wasserwirtschaftsamt muss zum Grundwasser und Bodenschutz Stellung nehmen.
h.)Im Islam stehen die Träger des Toten mit im Grab – ist bei uns aus Sicherheitsgründen verboten .

Abstimmung:
1. Grundsatzbeschluss, dass ein muslimisches Gräberfeld angelegt wird:
24 Ja
4 Nein (3 UWG, 1FDP)
3 Enthaltungen (2 SPD, 1 FDP)

2. Ausgestaltung der Satzung wird in der AG Gebühren besprochen:
24 Ja
4 Nein (3 UWG, 1 FDP)
3 Enthaltungen (2 SPD, 1 FDP)

Klassenbildung:

Grundschule Hackenberg
2 Eingangsklassen

Grundschule Wiedenest
2 Eingangsklassen

Grundschule Auf dem Bursten
4 Eingangsklassen (davon 1 katholische Klasse)

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die SPD beantragt, dass im Ortskern von Wiedenest ein Zebrastreifen eingerichtet wird. Bürgermeister Thul geht davon aus, dass nach den vorliegenden Berichten der Behörden dies abgelehnt wird.

Abstimmungsergebnis:
16 Ja, 10 Nein, 6 Enthaltungen

Die Grünen beantragen, bei den Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder von Vollpauschale auf Teilpauschale zuzüglich Sitzungsgeld umzustellen. Laut Verwaltung würden ca. 30.000 EUR eingespart. Die Aufwandsentschädigungen für die sachkundigen Bürger und der Mehraufwand durch die anfallende Mehrbeit innerhalb der Verwaltung müssen dagegen gerechnet werden. Auf Grund dieses Mehraufwandes hatte der Stadtrat zu Beginn der Legislaturperiode auf Wunsch der Verwaltung auf das Vollsystem umgestellt.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja, 27 Nein, 2 Enthaltungen

Nach den Kommunalwahlen im September 2025 wird sich der neue Stadtrat mit diesem Thema beschäftigen.

Kommunalwahlen 2025: Der Stadtrat beschließt einstimmig die Bildung eines Wahlausschusses gemäß § 2 Kommunalwahlgesetz. Dieser wird am 16. Dezember tagen.

Anfrage der UWG Bergneustadt:
a.) Wie hoch ist die Auslastung des Krawinkelsaals, unterteilt nach den Gruppen in Tarif 1 und Tarif 2, bezogen auf die Jahre 2019, 2023 und 2024? A

b.) Wie hoch sind die Einnahmen, unterteilt nach den Gruppen in Tarif 1 und Tarif 2, bezogen auf die Jahre 2019, 2024 und 2024?

(Beides aufgeteilt nach Krawinkelsaal gesamt, abgeteilt groß und abgeteilt klein)

Antwort der Verwaltung:

2019:
31.045,00 EUR
45 Veranstaltungen
27 Tarif 1, 18 Tarif 2
9 abgeteilter Saal groß
2 abgeteilter Saal klein

2023:
29.112,00 EUR
36 Veranstaltungen
20 Tarif 1, 16 Tarif 2
1 abgeteilter Saal groß
1 abgeteilter Saal klein

2024:
31.758,00 EUR
46 Veranstaltungen
22 Tarif 1, 24 Tarif 2
1 abgeteilter Saal groß
1 abgeteilter Saal klein

Euer Lokalpatriot
Jens-Holger Pütz

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