Neues Bonussystem für die Freiwillige Feuerwehr Bergneustadt
OGS: Ab Sommer Essen aus Wuppertal
Liebe Bürger und liebe Freunde,
nachfolgend der Bericht zur Haupt- und Finanzausschusssitzung:
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, Frau Diplomkauffrau Irina Dick mit Wirkung zum 1.2.2024 zur stellvertretenden Betriebsleiterin des Wasserwerks Bergneustadt zu bestellen.
Der Ausschuss beschließt einstimmig den Wirtschaftsplan des Wasserwerks für das Jahr 2024. Die Verzinsung des langfristigen Vermögens (Anlagevermögen) wird mit 3% geplant. Über die Verwendung des sich beim Jahresabschluss ergebenden Gewinns wird zu gegebener Zeit entschieden. Bei der Wassergeldnachkalkulation 2024 wird, sofern überhaupt erforderlich, eine Stammkapitalverzinsung von 3 % angesetzt.
13. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer ‚Offenen Ganztagsschule‘ im Primarbereich in der Stadt Bergneustadt sowie für die Erhebung des Essensgeldes für das Mittagessen vom 6.8.2007:
Die drei ‚Offenen Ganztagsschulen‘ werden mit dem Mittagessen durch die Firma AS PartyService beliefert. Der Inhaber Herr Schneider hat zum 5.7.2024 gekündigt. Daher musste das Angebot für einen Caterer europaweit ausgeschrieben werden.
Der UWG-Fraktionsvorsitzende Jens-Holger Pütz bemängelt einmal mehr die ausufernde Bürokratie auf kommunaler Ebene, auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Wie kann es sein, dass eine europaweite Ausschreibung für die Belieferung von drei ‚Offenen Ganztagsschulen‘ in Bergneustadt mit Mittagessen erfolgen muss. Und dann wird im neuen Schuljahr das Essen für unsere drei ‚Offenen Ganztagsschulen‘ von einem Caterer aus Wuppertal geliefert, zu einem Preis von 2,88 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Wie soll das denn funktionieren? Wie wird die Qualität des Essens sein?
Durch den gesunkenen Einzelpreis ist davon auszugehen, dass die Beibehaltung der bisherigen Monatspauschale zu Mehreinnahmen im Haushalt führen wird. Um diesem entgegenzuwirken, wird die Monatspauschale angepasst. Die Verwaltung schlägt vor, ausgehend von durchschnittlich 185 Essen im Schuljahr pro Person die Verpflegungspauschale von derzeit 49 EUR auf 44 EUR im Monat zu senken.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja CDU, FDP, Grüne, FWGB
1 Nein (UWG)
4 Enthaltungen (SPD)
Antrag der SPD-Fraktion betr. Aufwandsentschädigungen für die Freiwillige Feuerwehr Bergneustadt:
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Grütz zieht den Antrag, bis auf den Punkt die Pauschale des Bonussystemsum10.000 EUR zu erhöhen, zurück.
Erhöhung des Ansatzes für das Bonussystem:
Zu diesem Punkt hatte die SPD im letzten Herbst einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, der dann u.a. von UWG und CDU mehrheitlich in den Feuerwehrausschuss verwiesen wurde, da in dem Antrag ein paar Punkte nicht so gut durchdacht waren. In den letzten Wochen hatte es Treffen zwischen der Verwaltung und der Leitung der Feuerwehr gegeben, bei denen ein neues Bonussystem für die Feuerwehr aufgestellt wurde. Bürgermeister Matthias Thul und der Feuerwehrausschussvorsitzende Jens-Holger Pütz führten weitere Gespräche zu diesem Thema. Letztendlich wurde dem Ausschuss ein Bonussystem vorgelegt, wo alle mit einverstanden und zufrieden sind. Nur die SPD nicht so ganz. Daniel Grütz (SPD) meinte, es wäre auf jeden Fall besser, die Pauschale unverzüglich um 10.000 EUR zu erhöhen, damit alle mehr bekommen.
Was er anscheinend nicht verstanden hat ist, dass durch dieses neu gestaltete Bonussystem alle mehr bekommen als bisher. Wäre der SPD-Antrag schon im Stadtrat beschlossen worden, bekämen die Kameraden der Feuerwehr viel weniger als sie jetzt bekommen. Daher war es sehr gut und richtig, dass eine Ratsmehrheit aus UWG und CDU den Antrag im Herbst letzten Jahres in den Feuerwehrausschuss verschoben hatte, denn ansonsten wäre es nicht zu diesem guten Vorschlag gekommen, über den heute abgestimmt wird.
Erster Nachtrag vom 01.02.2024 zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergneustadt und zur Ausführung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen (BHKG) (Feuerwehrsatzung). Der Ausschuss stimmt dem Nachtrag mit den Änderungen einstimmig zu. §6 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Nachfolgende Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr erhalten nach §22 Absatz 2 BHKG eine monatliche Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschalbetrages. Die Höhe richtet sich nach §1 Absatz 2nZiffer 1 Buchstabe bb) der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) und wird für volle Kalendermonate monatlich im voraus gezahlt:
1. Leiter der Feuerwehr Auszahlquotient 200 vom Hundert
2. stellvertretender Leiter 100 vom Hundert
3. Einheitsführer der technischen Einheiten, Einheitsführer Feuerwehreinsatzleitung, Musikzugführer und Stadtjugendfeuerwehrwart 33,3 vom Hundert
4. stellvertretende Einheitsführer der technischen Einheiten, stellvertretende Einheitsführer der Feuerwehreinsatzleitung, stellvertretende Musikzugführer und stellvertretende Stadtjugendfeuerwarte 16,7 vom Hundert
5. Ausbilder der Jugend- und Kinderfeuerwehr 11,1 vom Hundert
(Anmerkung: Aufwandsentschädigung laut Entschädigungsverordnung des Landes NRW seit 1. Januar 2024 monatlich 280,50 EUR = 100 vom Hundert)
Zukünftig erhält eine Ausbildungsvergütung, wer in Bergneustadt eine der in der FwDV genannten Lehrgänge ausbildet. Darüber hinaus wird die Vergütung auch für Lehrgänge wie zum Beispiel Kettenmotorsägenlehrgänge gezahlt.
Daniel Grütz besteht für die SPD trotzdem auf der Abstimmung über einen Unterpunkt ihres zurückgezogenen Antrages und zwar über die sofortige Erhöhung der Pauschale des Bonussystems um 10.000 EUR. Dieser wird bei 6 Ja-Stimmen (SPD, FWGB, Hans-Helmut Mertens), 1 Enthaltung (Grüne) und 7 Nein-Stimmen (UWG, CDU, FDP) abgelehnt.
Erhöhung des Ansatzes für das Bonussystem abgestimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die beitragsgemäße Erhöhung des Aufwands zugunsten des Bonussystems von 20.000 EUR auf 22.000 EUR für das Haushaltsjahr 2024 sowie die schrittweise Erhöhung um jeweils 2.000 EUR jährlich bis zu einem Gesamtbetrag von 30.000 EUR für das Haushaltsjahr 2028.
Einwohneranregung betr. Fairtrade-Town der Umweltprojektgruppe ‚Nachhaltige Zukunftsgestaltung‘ der GGS Wiedenest vom 16.6.2023:
Hier muss der Ausschuss darüber befinden, ob der Anregung entsprochen wird. Der Ausschuss stimmt dem zu.
Teilnahme an der ‚Fairtrade-Towns-Kampagne‘: Die vorgegebene Formulierung des Antrages muss genauso abgestimmt werden, wie sie vorliegt. Unter anderem soll der Bürgermeister in den Ausschüssen und im Stadtrat einen Fairtrade Kaffee und ein weiteres Produkt anbieten. Es wird eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gegründet. Jens-Holger Pütz merkt noch an, dass es zu keinen übermäßigen Mehrkosten kommen darf. Er stimmt der Arbeitsgruppe mit den anderen zu.
Anfragen/Anregungen/Hinweise:
Auf die Frage, wann der Haushalt 2024 verabschiedet werden kann, antwortet Bürgermeister Matthias Thul wie folgt:
Der Landtag NRW bringt Ende Februar eine Gesetzesvorlage zum Thema Gemeindefinanzierung in den Landtag ein. Es soll ein Verlustvortrag eingeführt werden, der über eine Zeit von drei Jahren von den Kommunen genutzt werden kann, im vierten Jahr muss dieser ausgeglichen werden. Oder denen fällt dann wieder etwas gänzlich neues ein. Die 5%-Klausel bezüglich der Nutzung der Allgemeinen Rücklage soll leider bestehen bleiben. Diskussionen und Entscheidungen hierzu werden für Ende Februar/Anfang März erwartet. Danach kommt es darauf an, wann die neuen Regelungen der Kommunalaufsicht und den Kommunen vorliegen. Abhängig davon wird ein Termin für eine Sondersitzung des Stadtrates zum #Haushalt2024 bestimmt.
Jens-Holger Pütz weißt die Verwaltung darauf hin, dass in den Osterferien keine Sitzung stattfindet. Dies wird so unterstützt.
Euer Lokalpatriot
Jens-Holger Pütz