Rathaus

Gedanken zu den merkwürdigen Coronaregeln der Stadtverwaltung

Beim Aufrufen der städtischen Homepage fällt einem sofort und unweigerlich das blaue Fenster mit den Coronaregeln der Stadtverwaltung auf. Dazu folgendes:

1. Es gibt ein Bundesgesetz, welches die Coronamaßnahmen, bis auf wenige Einschränkungen, abgeschafft hat.
2. Bei einer Überlastung der Intensivstationen der Krankenhäuser mit Covid-Patienten kann von der #Hotspotregel gebrauch gemacht werden.
3. Warum macht die Stadtverwaltung von ihrem Hausrecht gebrauch, obwohl weder eine Überlastung der Krankenhäuser noch ein Hotspot vorliegt? Ist es ein vorauseilender Gehorsam eventuell gegenüber dem Landrat? Oder sind hier selbsternannte Moralapostel und Sicherheitsfanatiker am Werke?

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Wenn eine Stadtverwaltung in der jetzigen Situation diese Maßnahmen aufrecht erhält und nicht Geimpfte zwingt, einen Test zu machen, bevor man das Rathaus betritt, ist dies ein Unding, genauso wie der Zwang, im Rathaus Masken tragen zu müssen. Direkt draußen vor dem Eingang des Rathauses ist beides glücklicherweise nicht mehr erforderlich.

Warum also in der Stadtverwaltung? Was soll das?

Bürger, die aus den unterschiedlichsten Gründen eine Maske tragen wollen, sollen dies gerne machen, aber man muss den anderen Bürgern auch ihr Recht lassen, dies nicht zu tun. Wir leben in einer Welt, in der unser Leben ständigen Risiken ausgesetzt ist. Geht man zum Beispiel aus dem Haus um irgendetwas zu besorgen, läuft man Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden. Bleibt man deswegen zu Hause? Verbietet man deswegen Autos? Nein, dass macht man aus gutem Grunde nicht. Warum also bei Corona?

Euer Lokalpatriot
Jens-Holger Pütz

 

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