BildungStadtratsfraktion

Bericht vom Haupt- und Finanzausschuss 17.02.

Haushaltsplan 2021 konnte überzeugen

Bergneustadt – Bericht von der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 17.02.2021.

Unser stellvertretende Bürgermeister Hans Helmut Mertens und unser Fraktionsvorsitzender Jens-Holger Pütz sind Mitglieder im „HauFi“

Moschee Bergneustadt – auch im HauFi auf der Agenda

Zu Beginn beantragt Axel Krieger (Grüne), den Prüfantrag „Gibt es noch andere Standorte für den Bau einer Moschee in Bergneustadt? “ an die Verwaltung auf die Tagesordnung zu nehmen. Dies wird bei 3 Gegenstimmen (u. a. R. Schulte und J. – H. Pütz) und zwei Enthaltungen auf die Tagesordnung genommen.

Präsentation des Moscheekonzeptes abgesagt

Der Bürgermeister teilt mit, dass der Moscheeverein auf Grund des für den Stadtrat vorliegenden Antrages von CDU, UWG und B90/Grünen, auf dem Hagebaugelände ein Gewerbegebiet unter Ausschluss der Bebauung von religiösen Bauten schaffen will, abgesagt hat, da die Vorstellung des Moscheekonzeptes für diese Fläche nichts mehr bringt.

Bernd Knabe konnte HFA überzeugen

Der Kämmerer Bernd Knabe trägt die den HFA betreffenden Punkte des Haushaltes vor. Dieser wird bei einer Gegenstimme dem Stadtrat so empfohlen.
Beim Gesamtabschluss 2018 wird mit Mehrheit für eine Entlastung unter Vorbehalt gestimmt. Jens-Holger Pütz hätte am liebsten für „keine Entlastung“ gestimmt. Das war das Jahr, in dem der ehemalige Bürgermeister Wilfried Holberg die Abrechnung der Wiedeneststraße mit 750.000 EUR zum Schaden unserer Stadt und der Bürger in den Sand gesetzt hat.

Medienentwicklungsplan Bergneustadt wurde dem Rat empfohlen

Der Medienentwicklungsplan für die Schulen für die Jahre 2020/21 bis 2025/26 wird einstimmig dem Rat empfohlen. Die Verwendung der Mittel aus dem Förderprogramm „Digitalpakt NRW“ wird dem Stadtrat einstimmig empfohlen. Die Mittel werden unter anderem für die

a.) IT-Grundstruktur, hier insbesondere für die Anzeige- und Interaktionsgeräte
b.) digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung und schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
c.) schulgebundene mobile Endgerät, insbesondere Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones
d.) regionale Maßnahmen, insbesondere für Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers verwendet

Der Eigenanteil des Schulträgers in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird aus Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ finanziert.

Prüfantrag, ob es einen weiteren Standort für die Moschee gibt: Mit großer Mehrheit abgelehnt!

Der Prüfantrag an die Verwaltung, ob es noch einen weiteren Standort für den Bau einer Moschee gibt, wird bei einer Ja-Stimme von Axel Krieger, zwei Enthaltungen und 12 Nein-Stimmen abgelehnt.

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